Erwerb und Kauf einer Gesellschaft durch Vollmacht – Spezialvollmacht

Muss ich selbst nach Wien kommen oder kann der Erwerb einer österreichischen Vorratsgesellschaft auch per Vollmacht erledigt werden?

Grundsätzlich ist Ihre Anwesenheit in Wien nicht notwendig, allerdings vereinfacht sie den gesamten Vorgang.
Sie können sich beim Notar für den Abtretungsvertrag per Vollmacht vertreten lassen. Diese Spezialvollmacht muss auf eine bestimmte Weise verfasst sein und auch beglaubigt unterfertigt (und apostilliert) werden. Darüber hinaus sind, wenn der Käufer eine Firma ist, weitere Dokumente (Nachweise der Vertretungsbefugnis) notwendig. Unser Notar gibt Ihnen eine auf Ihren Fall ausgestellte Vollmacht. Einige Unterschriften sind allerdings von Ihnen persönlich zu leisten, wenn Sie auch Geschäftsführer der österreichischen Vorratsgesellschaft werden.

Bei den meisten Geschäftsbanken ist es auch Praxis, dass der neue Kunde (Eigentümer der österreichischen Gesellschaft GmbH) zumindest einmal persönlich in die Filiale kommt. Auch für uns ist es notwendig, Sie persönlich kennen zu lernen, damit eine langfristige und gelungene Geschäftsbeziehung begründet werden kann.