Generalversammlung der Österreichischen Gesellschaft

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Vorratsgesellschaft (Mantelgesellschaft). Sie kann z. B. aus allen Mitgliedern (bzw. denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung).

In einer österreichischen Gesellschaft (GmbH) besteht die Generalversammlung aus allen Gesellschaftern. Die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft (GmbH) ist im Unterschied zum Vorstand einer AG an die Weisungen der Generalversammlung gebunden.