Doing Business in Austria

Im aktuellen Bericht der Weltbank „Doing Business“ hat sich Österreich wieder unter die Top 25 der Welt gereiht.

Insbesondere konnte sich Österreich um ein paar Plätze im Bereich Firmengründung verbessern. Aus unserer täglichen Praxis können wir berichten, dass insbesondere die Dauer der Eintragung der neuen österreichischen GmbH in den letzten Jahren verkürzt wurde.

Gleich geblieben sind allerdings die Formvoraussetzungen. Insbesondere beim Erwerb einer österreichischen Vorratsgesellschaft durch eine ausländische Gesellschaft sind immer noch weitreichende Nachweise (allesamt beglaubigt, apostilliert und in Wien beglaubigt übersetzt) gefordert. Darüber hinaus gibt es auch bei den Rechtspfelgern des Handelsgerichtes Wien untereinander keine einheitliche Praxis. Das vor allem, wenn die Käufergesellschaft aus einer Jurisdiktion ist, in der es keine äquivalente der für die Eintragung geforderten Dokumente gibt.

In Zusammenarbeit mit Notar und Behörde können wir aber immer die schnellstmögliche Eintragung garantieren. Dadurch dass wir praktisch schon aus allen wichtigen Ländern der Welt Käufer für unsere österreichischen Vorratsgesellschaften gehabt haben, wissen wir, welche Dokumente in der Praxis gefordert werden.

Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen vom Notar eine Liste der geforderten Unterlagen zusenden können.