Geschäftsanteil an einer österreichischen Vorratsgesellschaft

Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man im Recht der GmbH den Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital der (Vorrats-)GmbH.

Die Einzelheiten zum Recht der Geschäftsanteile sind im GmbH-Gesetz geregelt. Regelmäßig müssen Geschäftsanteile auf volle 1-Euro-Beträge lauten. Die Übertragung eines Geschäftsanteils bedarf der notariellen Beurkundung. Je nach Gesellschaftsvertrag können Teile eines Geschäftsanteils zB nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung abgetreten werden (sog. Vinkulierung). Geschäftsanteile sind regelmäßig frei vererblich. Der Gesellschaftsvertrag der Mantelgesellschaft kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil im Falle des Todes (oder wenn er an nicht als Nachfolger zugelassene Erben fällt) eingezogen wird (sog. Kaduzierung).