Gesellschafter der österreichischen Vorratsgesellschaft

Als Gesellschafter wird im Handels- und Gesellschaftsrecht ein Teilhaber einer Gesellschaft genannt. Der Gesellschafter kann als Mitunternehmer Gewinneinkünfte erwirtschaften und kann gleichberechtigt zu anderen Gesellschaftern agieren, so im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, oder Kompetenzen zugetragen bekommen, die im Gesellschaftsvertrag entsprechend festgehalten sein müssen.