Liquidation Kapitalgesellschaft

Unter Liquidation (von lat. liquidus ‚flüssig‘) versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Auflösung der Gesellschaft.

Das Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten wird als Liquidationserlös bezeichnet. Dieser wird regelmäßig nach Beendigung der Liquidation an die Gesellschafter der liquidierten Gesellschaft ausgeschüttet.

Die Person, die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Handelsgesellschaft nach deutschem Recht (z. B. nach HGB, GmbHG, AktG oder BGB) betraut ist, wird auch Liquidator genannt. Die gleiche Bezeichnung tragen in der Schweiz unter anderem die mit der Durchführung eines Liquidationsvergleichs betrauten Personen.