Abtretungsvertrag österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mit Abtretungsvertrag werden die Anteile an der Vorratsgesellschaft von einem Gesellschafter an den anderen abgetreten. Dieser Vertrag muss in Österreich in Notariatsaktform geschlossen werden.

Bei Mantelgesellschaften sind die Abtretungsverträge sehr einfach gehalten. Grundsätzlich aber enthalten ist, dass der Verkäufer eine Haftung dafür übernimmt, dass die Vorratsgesellschaft vor Abtretung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat.

Der unterzeichnete Abtretungsvertrag wird sodann vom Geschäftsführer der Mantelgesellschaft dem Firmenbuch vorgelegt.

Sollte aber die Firma (der Firmenname) der GmbH oder Vorratsgesellschaft geändert werden, bedarf es einer außerordentlichen Generalversammlung.