Bankkonto Vorratsgesellschaft

Die zum Verkauf stehenden österreichischen Vorratsgesellschaften haben ein Bankkonto. Es handelt sich jedoch um ein Treuhandkonto, das für die Gründung benötigt wird und für keine operative Tätigkeit verwendet werden kann.

Die Eröffnung einer neuen Kontoverbindung für die Mantelgesellschaft ist abhängig von der Akzeptanz der Bank des neuen Gesellschafters (Käufer der Vorratsgesellschaft).

Auf unsere Transparenzbestimmungen wird verwiesen.