§ 32.
Über die gemäß § 25 Abs. 4 zwischen der Gesellschaft und Geschäftsführern geschlossenen Geschäfte hat der Aufsichtsrat jeweils der nächsten Generalversammlung zu berichten.

European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1906/58/P32/NOR12023031