Vereinfachte Anmeldung

§ 11. Anmeldungen, die die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift, den Geschäftszweig, die Börsenotierung, die Adresse der Internetseite, den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Stammeinlagen oder die darauf geleisteten Einzahlungen betreffen, bedürfen nicht der beglaubigten Form. Es genügt die Unterfertigung namens des Rechtsträgers durch vertretungsbefugte Personen in der zur Vertretung notwendigen Anzahl.

Anmerkung
Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Verpflichtende Eintragungen

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen (UM) (M)

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Eintragung Gesellschaften – Allgemeines (UM) (M)

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Allgemeines

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Eintragung Gesellschaften – Allgemeines (T)

Zu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen (T)

European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/10/P11/NOR40130204