Löschung von Eintragungen
§ 31. Zu löschende Eintragungen sind in der Datenbank des Firmenbuchs entsprechend zu kennzeichnen und müssen weiter abfragbar bleiben (§ 33 Abs. 4).
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/10/P31/NOR12035657
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