GmbHG §53
§ 53. (1) Der Beschluß auf Erhöhung des Stammkapitals ist [...]
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Erhöhung des Stammkapitals § 52. (1) Die Erhöhung des Stammkapitals [...]
§ 51. (1) Jede Abänderung des Gesellschaftsvertrages ist von sämtlichen [...]
§ 50. (1) Abänderungen des Gesellschaftsvertrages können nur mit einer [...]
§ 49. (1) Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages kann nur durch [...]
§ 48. (1) Die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter, Geschäftsführer [...]
§ 47. (1) Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung, [...]
§ 46. (1) Die Revisoren haben das Recht, in die [...]
Minderheitsrechte § 45. (1) Ist durch Beschluß der Gesellschafter ein [...]
§ 44. (1) Ist die Nichtigkeit eines in das Firmenbuch [...]